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Stellungnahme zu den Veröffentlichungen der Samtgemeinde im Internet:

Samtgemeinde:

Erwiderung:

„ … gemeinsam sinnvoll für die Bürger zu handeln. Vorrangiges Ziel ist das Vorhalten aller Dienstleistungen an einem Ort!“

Dies ist bei der Verwaltung der Samtgemeinde Tostedt heute schon der Fall (ohne Baumaßnahmen): Schützenstraße 24 und 26.

„ … der Saal nicht den Mitarbeitern, sondern der sinnvollen Ratsarbeit und der Nutzung durch andere Vereinigungen der örtlichen Gemeinschaft dienen wird.“

- Warum soll der Saal nicht der Rathaus- Mitarbeiterschaft dienen?
- Die Ausschüsse des SG-Rates können weiterhin im vorhandenen Sitzungsraum tagen, der SG-Rat mit seinen 5 – 6 Sitzungen im Jahr in den Gasthäusern.

- Dem Rat ist bisher nicht dargelegt worden, wie eine öffentliche Nutzung des Saales organisiert, betreut, finanziert und den Nutzern berechnet werden soll. Warum soll die Samtgemeinde in Konkurrenz zu ausreichend vorhandenen Sälen (VielHarmonie, Meierhof, Wiechern, Schützenhalle) treten.

„Diese Aussage (dass erst 2014 die Raumnot der Polizei beseitigt wäre) ist falsch, dieses wird je nach Verzögerung durch einen etwaigen Bürgerentscheid bereits im Jahre 2012 der Fall sein, geplant war sogar 2011.“

„ …, der Ablaufplan der Bauphasen ist falsch. Mehrere Umzüge finden nicht statt. Es wird zeitsparend alles in einem Zuge gebaut.“

Einen verbindlichen Zeitplan hat die Verwaltung nie vorgelegt. Allerdings geht sie davon aus, dass keine Kosten für die Unterbringung von Mitarbeitern während der Bauzeit anfallen werden. Wo bleibt die Mitarbeiterschaft des heutigen Springerbaues, wenn „alles in einem Zuge“ abgerissen und gebaut werden soll? Daraus haben wir geschlossen, dass der Springerbau erst abgerissen werden kann, wenn in einem ersten Bauabschnitt Ersatzräumlichkeiten geschaffen worden sind. Der Zeitrahmen bis 2014 ergibt sich dann aus Erfahrungswerten. Die von der Verwaltung genannten Termine sind unrealistisches Wunschdenken. Beispiel: Der SG-Ratsbeschluss zum Bau des Kindergartens Poststraße fiel im August 2009, im Mai 2010 zeigt sich noch keine Baustelleneinrichtung oder –tätigkeit (derselbe Architekt, dieselbe Samtgemeinde).

„Es bleibt bei der vom Architekten ermittelten Gesamtsumme in Höhe von 3.796.816,38 Euro!“

Die „Gesamt“-Summe ist nur der Teil für den Hochbau (also Abriss Springerbau und Bau des neuen Gebäudes). Es sind keine Umzugskosten, keine Kosten für die Einrichtung und keine Kosten für die Außenanlagen berücksichtigt. Zudem wurden die bezifferten Kosten nicht aus verbindlichen Angeboten ermittelt, sondern nur geschätzt.

„Die Kostenschätzungen sind reine Spekulation.

Beispielsweise verursachen die Umzüge kaum Kosten,

Büroeinrichtungen sind zudem weitgehend vorhanden.“

Wir haben diese zusätzlichen Kosten aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt. Statt nun eine eigene Schätzung vorzulegen, verschweigt die Samtgemeinde Verwaltung weiterhin die zusätzlichen Kosten.

Laut Plan des Architekten ist für den Sitzungssaal folgendes vorgesehen: Konferenztische für 45 Personen, Konferenzstühle für 45 Personen an den Konferenztischen und Stühle für 64 Besucher (4 Reihen mit je 16 Stühlen), dazu Technik usw. Wo finden sich die entsprechenden Kosten?

Noch am 9.3.2010 sagte Herr Bostelmann zur Büroeinrichtung: „ Er erläutert die einzelnen Kostenpositionen und fügt hinzu, dass kein neues Büromobiliar für die Mitarbeiter des Neubaus beschafft wird.“ (Protokoll des SG-Rates vom 9.3.2010).
Nun lautet es „weitgehend vorhanden“, was ist also „richtig“? Wird jetzt doch mit Ersatz-/ Neubeschaffung gerechnet? Welche Kosten werden entstehen?

Auch auf die erforderlichen Kosten für die Außenanlagen (Herrichtung Parkplätze, Wege, Beleuchtung, Grün nach Beseitigung der Baustelle) geht die Samtgemeinde nicht ein.

„Der Umbau des Bereiches der Polizei wird vom Land Niedersachsen übernommen!“

Bauherr soll die Samtgemeinde und nicht das Land Niedersachsen sein, folglich muss die SG das Bauvorhaben einschl. Umbau Polizei bezahlen und finanzieren.
Dass das Land auch die Baukosten von 360.600 € und Zinsen über die Miete an die Samtgemeinde zurückzahlt, kann nicht als „Übernahme“ bezeichnet werden, da sie erst in 20-30 Jahren vollständig zurückfließen. Bis dahin sind es Schulden der Samtgemeinde Tostedt! (Ein Wohnungsmieter übernimmt auch nicht die Umbaukosten des Vermieters und zahlt zudem die erhöhte Miete.)

 „Wie viel Raum wird neu geschaffen?

Zunächst einmal ist zu berücksichtigen, dass rd. 600,00 qm an die Polizei vermietet werden. Diese Fläche ist als Ersatz neu zu schaffen. Bei der Fläche im 2. OG (337 qm) handelt es sich um den Dachboden, der nicht ausgebaut wird. Im Kern entsteht eine Fläche von rd. 1.000,00 m² neuer Nutzfläche, wovon insgesamt 284,00 m² auf den Keller entfallen. Der sog. Springerbau hat eine Nettogrundfläche von rd. 390,00 m². Werden auch diese Flächen (Keller und Springerbau, da Abriss) in Abzug gebracht, verbleibt eine tatsächlich neu geschaffene Fläche von rd. 326,00 m².“


Warum werden neu zu schaffenden Flächen wie Keller oder Dachboden abgezogen, obwohl sie vorgesehen sind?
Dachgeschoss      337 qm
Keller                  284 qm

Die am 11.5. in Folie 14 zitieren Zahlen stammen von der Samtgemeinde (Anlage zum Protokoll der SG-Ratssitzung am 9.3.2010). Sind diese Zahlen nicht mehr „richtig“?

 „Die Maßnahme ist auf Sicht der nächsten 40-50 Jahre ausgerichtet!“

„Die Samtgemeindeverwaltung ….. hält sich mehr denn je an Fakten …“

Wer von Ihnen konnte 1960 die Situation im Jahr 2010 übersehen?
Nur die Schulden und ihre Tilgung haben langfristig Bestand.

(Welche Fakten der nächsten 40-50 Jahre sind konkret gemeint?)

 „eine Bitte …

Betrachten Sie die Angelegenheit sachlich!“

Das hat die Bürgerbewegung verantwortungsvoll getan und mangels vollständiger Angaben der Verwaltung eigene fachliche Erfahrungen sowie die früheren Modernisierungen im Rathaus einfließen lassen, um den Bürgern den tatsächlichen Umfang des Vorhabens zu verdeutlichen. Wer am 11. Mai dabei war konnte sich von der Sachlichkeit und Vorsicht bei eigenen Schätzungen überzeugen.

„ … und auf Grundlage der richtigen Informationen.

Die von Ihnen gewählten Ratsmitglieder haben die Angelegenheit umfassend und lange beraten und sind aus gutem Grund zu der mehrheitlichen Entscheidung (22 Ja - Stimmen : 9 Nein - Stimmen) gelangt, den Um- und Erweiterungsbau durchzuführen.“

„Die Samtgemeindeverwaltung ….. hält sich mehr denn je an Fakten …“

Diese Information der Verwaltung ist nicht „richtig“:

Die Beratungsvorlage und der TOP am 9.3.2010 lauteten „Erweiterungsbau Rathaus“. Die Unterbringung der Polizei wird in der Beratungsvorlage als Anlass für den Erweiterungsbau herangezogen. Der Umbau in der alten Mädchenschule (Polizei und Verwaltung) war nicht Gestand der Anlagen (Pläne und Kostenschätzung) und ist auch nicht Bestandteil des Beschlusses. Die Kosten des Umbaus sind in der beschlossenen „Gesamt“-Summe nicht enthalten. Nur „dem Erweiterungskonzept Rathaus … an dem Standort Schützenstraße 24 … “ wurde zugestimmt, nicht dem Umbau Schützenstraße 26. (siehe Protokoll SG-Rat vom 9.3.2010)

„Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertreter im Rat haben über dieses Thema monatelang diskutiert und beraten.“

 „…. Hier erhalten Sie die richtigen Informationen.“

 

Seit mindestens September 2008 wird dieses Thema beraten/beplant. (siehe Protokoll SG-Rat vom 29.9.2009)

Warum hat die Verwaltung alle Bürger Tostedts erst im Mai 2010 so umfassend informiert -  und das nur als so genannte „Richtigstellung“ zu dem Bürgerbegehren?

 

 „ … Weitsicht statt Kurzsicht!“

Das Bürgerbegehren zielt auf weniger Schulden für die kommende Generation. Das ist Weitsicht!

Erwiderung auf das Flugblatt der Samtgemeinde

 

 


Erwiderung auf das Flugblatt der Samtgemeinde
(als PDF)

Was ist geplant?

Was soll das kosten?

Wie ist der Zustand der Gebäude?

Werden jetzt mehr Räume benötigt?

Hat die Samtgemeinde Tostedt zu viel Geld?

Welche Belastung kommt auf uns zu?

Erwiderung zur Stellungnahme der Samtgemeinde im Internet
(als PDF)