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Samtgemeinde:
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Erwiderung:
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„ … gemeinsam sinnvoll für die Bürger zu handeln.
Vorrangiges Ziel ist das Vorhalten aller Dienstleistungen an
einem Ort!“
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Dies ist bei der Verwaltung
der Samtgemeinde Tostedt heute schon der Fall (ohne Baumaßnahmen):
Schützenstraße 24 und 26.
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„ … der Saal nicht den Mitarbeitern, sondern der
sinnvollen Ratsarbeit und der Nutzung durch andere Vereinigungen
der örtlichen Gemeinschaft dienen wird.“
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- Warum soll der Saal
nicht der Rathaus- Mitarbeiterschaft dienen?
- Die Ausschüsse des SG-Rates können weiterhin im vorhandenen
Sitzungsraum tagen, der SG-Rat mit seinen 5 – 6 Sitzungen im
Jahr in den Gasthäusern.
- Dem Rat ist bisher
nicht dargelegt worden, wie eine öffentliche Nutzung des Saales
organisiert, betreut, finanziert und den Nutzern berechnet werden
soll. Warum soll die Samtgemeinde in Konkurrenz zu ausreichend
vorhandenen Sälen (VielHarmonie, Meierhof, Wiechern, Schützenhalle)
treten.
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„Diese Aussage (dass erst 2014 die Raumnot der
Polizei beseitigt wäre) ist falsch, dieses wird je nach Verzögerung
durch einen etwaigen Bürgerentscheid bereits im Jahre 2012 der
Fall sein, geplant war sogar 2011.“
„ …, der Ablaufplan der Bauphasen ist falsch.
Mehrere Umzüge finden nicht statt. Es wird zeitsparend alles
in einem Zuge gebaut.“
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Einen verbindlichen Zeitplan hat die Verwaltung
nie vorgelegt. Allerdings geht sie davon aus, dass keine Kosten
für die Unterbringung von Mitarbeitern während der Bauzeit anfallen
werden. Wo bleibt die Mitarbeiterschaft des heutigen Springerbaues,
wenn „alles in einem Zuge“ abgerissen und gebaut werden soll?
Daraus haben wir geschlossen, dass der Springerbau erst abgerissen
werden kann, wenn in einem ersten Bauabschnitt Ersatzräumlichkeiten
geschaffen worden sind. Der Zeitrahmen bis 2014 ergibt sich dann
aus Erfahrungswerten. Die von der Verwaltung genannten Termine
sind unrealistisches Wunschdenken. Beispiel: Der SG-Ratsbeschluss
zum Bau des Kindergartens Poststraße fiel im August 2009, im
Mai 2010 zeigt sich noch keine Baustelleneinrichtung oder –tätigkeit (derselbe
Architekt, dieselbe Samtgemeinde).
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„Es bleibt bei der
vom Architekten ermittelten Gesamtsumme in Höhe von 3.796.816,38
Euro!“
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Die „Gesamt“-Summe ist nur der Teil für den Hochbau
(also Abriss Springerbau und Bau des neuen Gebäudes). Es sind
keine Umzugskosten, keine Kosten für die Einrichtung und keine
Kosten für die Außenanlagen berücksichtigt. Zudem wurden die
bezifferten Kosten nicht aus verbindlichen Angeboten ermittelt,
sondern nur geschätzt.
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„Die Kostenschätzungen sind reine Spekulation.
Beispielsweise verursachen die Umzüge kaum Kosten,
Büroeinrichtungen sind zudem weitgehend vorhanden.“
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Wir haben diese zusätzlichen Kosten aufgrund von
Erfahrungswerten geschätzt. Statt nun eine eigene Schätzung vorzulegen,
verschweigt die Samtgemeinde Verwaltung weiterhin die zusätzlichen
Kosten.
Laut Plan des Architekten ist für den Sitzungssaal
folgendes vorgesehen: Konferenztische für 45 Personen, Konferenzstühle
für 45 Personen an den Konferenztischen und Stühle für 64 Besucher
(4 Reihen mit je 16 Stühlen), dazu Technik usw. Wo finden sich
die entsprechenden Kosten?
Noch am 9.3.2010 sagte Herr Bostelmann zur Büroeinrichtung:
„ Er erläutert die einzelnen Kostenpositionen und fügt hinzu,
dass kein neues Büromobiliar für die Mitarbeiter des Neubaus
beschafft wird.“ (Protokoll des SG-Rates vom 9.3.2010).
Nun lautet es „weitgehend vorhanden“, was ist also „richtig“?
Wird jetzt doch mit Ersatz-/ Neubeschaffung gerechnet? Welche
Kosten werden entstehen?
Auch auf die erforderlichen Kosten für die Außenanlagen
(Herrichtung Parkplätze, Wege, Beleuchtung, Grün nach Beseitigung
der Baustelle) geht die Samtgemeinde nicht ein.
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„Der Umbau des Bereiches
der Polizei wird vom Land Niedersachsen übernommen!“
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Bauherr soll die Samtgemeinde und nicht das Land
Niedersachsen sein, folglich muss die SG das Bauvorhaben einschl.
Umbau Polizei bezahlen und finanzieren.
Dass das Land auch die Baukosten von 360.600 € und Zinsen über
die Miete an die Samtgemeinde zurückzahlt, kann nicht als
„Übernahme“ bezeichnet werden, da sie erst in 20-30 Jahren vollständig
zurückfließen. Bis dahin sind es Schulden der Samtgemeinde Tostedt!
(Ein Wohnungsmieter übernimmt auch nicht die Umbaukosten des
Vermieters und zahlt zudem die erhöhte Miete.)
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„Wie viel Raum
wird neu geschaffen?
Zunächst einmal ist
zu berücksichtigen, dass rd. 600,00 qm an die Polizei vermietet
werden. Diese Fläche ist als Ersatz neu zu schaffen. Bei der
Fläche im 2. OG (337 qm) handelt es sich um den Dachboden, der
nicht ausgebaut wird. Im Kern entsteht eine Fläche von rd. 1.000,00
m² neuer Nutzfläche, wovon insgesamt 284,00 m² auf
den Keller entfallen. Der sog. Springerbau hat eine Nettogrundfläche
von rd. 390,00 m². Werden auch diese Flächen (Keller und
Springerbau, da Abriss) in Abzug gebracht, verbleibt eine tatsächlich
neu geschaffene Fläche von rd. 326,00 m².“
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Warum werden neu zu schaffenden Flächen wie Keller oder Dachboden
abgezogen, obwohl sie vorgesehen sind?
Dachgeschoss 337 qm
Keller 284
qm
Die am 11.5. in Folie 14 zitieren Zahlen stammen
von der Samtgemeinde (Anlage zum Protokoll der SG-Ratssitzung
am 9.3.2010). Sind diese Zahlen nicht mehr „richtig“?
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„Die Maßnahme
ist auf Sicht der nächsten 40-50 Jahre ausgerichtet!“
„Die Samtgemeindeverwaltung
….. hält sich mehr denn je an Fakten …“
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Wer von Ihnen konnte 1960 die Situation im Jahr
2010 übersehen?
Nur die Schulden und ihre Tilgung haben langfristig Bestand.
(Welche Fakten der nächsten 40-50 Jahre sind
konkret gemeint?)
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„eine Bitte
…
Betrachten Sie die
Angelegenheit sachlich!“
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Das hat die Bürgerbewegung verantwortungsvoll
getan und mangels vollständiger Angaben der Verwaltung eigene
fachliche Erfahrungen sowie die früheren Modernisierungen im
Rathaus einfließen lassen, um den Bürgern den tatsächlichen Umfang
des Vorhabens zu verdeutlichen. Wer am 11. Mai dabei war konnte
sich von der Sachlichkeit und Vorsicht bei eigenen Schätzungen
überzeugen.
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„
… und auf Grundlage der richtigen Informationen.
Die
von Ihnen gewählten Ratsmitglieder haben die Angelegenheit
umfassend und lange beraten und sind aus gutem Grund zu der
mehrheitlichen Entscheidung (22 Ja - Stimmen : 9 Nein - Stimmen)
gelangt, den Um- und Erweiterungsbau durchzuführen.“
„Die
Samtgemeindeverwaltung ….. hält sich mehr denn je an Fakten
…“
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Diese
Information der Verwaltung ist nicht „richtig“:
Die Beratungsvorlage und der TOP am 9.3.2010 lauteten „Erweiterungsbau Rathaus“.
Die Unterbringung der Polizei wird in der Beratungsvorlage als Anlass für den
Erweiterungsbau herangezogen. Der Umbau in der alten Mädchenschule (Polizei und
Verwaltung) war nicht Gestand der Anlagen (Pläne und Kostenschätzung)
und ist auch nicht Bestandteil des Beschlusses. Die Kosten des Umbaus
sind in der beschlossenen „Gesamt“-Summe nicht enthalten. Nur „dem Erweiterungskonzept
Rathaus … an dem Standort Schützenstraße 24 … “ wurde zugestimmt, nicht dem
Umbau Schützenstraße 26. (siehe Protokoll SG-Rat vom 9.3.2010) |
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„Die
von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertreter im Rat
haben über dieses Thema monatelang diskutiert und beraten.“
„….
Hier erhalten Sie die richtigen Informationen.“
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Seit
mindestens September 2008 wird dieses Thema beraten/beplant.
(siehe Protokoll SG-Rat vom 29.9.2009)
Warum
hat die Verwaltung alle Bürger Tostedts erst im Mai 2010 so
umfassend informiert - und das nur als so genannte „Richtigstellung“
zu dem Bürgerbegehren?
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„ … Weitsicht statt Kurzsicht!“
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Das Bürgerbegehren zielt auf weniger Schulden für die kommende
Generation. Das ist Weitsicht!
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